IT2media GmbH & Co. KG
Fürstenrieder Str. 265
81377 München
Claudia Kaiser
fon +49 89 741 26-488
fax +49 89 741 26-201
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www.it2media.de
für IT-Dienstleistungen und Online-Produkte der IT2media GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungena. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Online (nachfolgend „AGB-Online“ genannt) gelten für alle von der IT2media GmbH & Co. KG, Pretzfelder Str. 15, D-90425 Nürnberg (nachfolgend ‚IT2media’ genannt) gegen Entgelt erbrachten IT-Dienstleistungen und Online-Produkte.
b. In allen Vertragsbeziehungen, in denen die IT2media für andere Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend ‚Kunde’ genannt) Dienstleistungen erbringt, erfolgen alle Leistungen und Lieferungen auf Grundlage dieser AGB-Online.
c. Änderungen, Ergänzungen und Neufassungen dieser Geschäftsbedingungen sind jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Sie werden den Vertragspartnern mit einer angemessenen Frist im Voraus schriftlich bekanntgegeben. Dieser hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Sie gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird IT2media den Kunden bei Änderungen etc. besonders hinweisen.
2. Definitionen
Vertrag Der Vertrag zwischen dem Kunden und der IT2media kommt mit der
Unterzeichnung des Vertrags, der Annahme des Angebots durch
Auftragsbestätigung, der Installation der Software oder der Erstellung des
Onlineauftritts nach deutschem Recht zustande. Bestandteil des Vertrages sind
außerdem seine Anlagen, insbesondere die Preisliste der IT2media.
Kunde und Endkunde Unter Kunde ist der Lizenznehmer zu verstehen, unter
Endkunde ist der Kunde des Käufers gemeint, der in den Onlinemedien
werben will. Partner, Tochterunternehmen, Beteiligungen und Fremdkunden
des Kunden, die ihrerseits Anbieter von Onlinedienstleistungen sind, bedürfen
einer eigenen Lizenz.
Inhalte und Informationen Inhalte und Informationen bezeichnen alle
Audio-, Videodateien, Multimedia, Daten, Programme, Texte, Bilder,
Dokumente und sonstige Materialien, die in Verbindung mit der Nutzung des
Produkts der IT2media dargestellt oder hochgeladen werden. Für die
Richtigkeit der zum Upload angebotenen Inhalte oder Informationen kann
IT2media trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
Dienstleistung bzw. Dienstleistungsdauer Dienstleistung sind die seitens der
IT2media an ihre Kunden im Rahmen einer vertraglich begründeten
Leistungsschuld erbrachten Dienstleistungen. Die Dienstleistungsdauer
bezeichnet den Zeitraum, für den ein Kunde die IT2media mit der Erbringung
von Dienstleistungen beauftragt und diese entsprechend vergütet.
Dienstleistung bzw. Dienstleistungsdauer werden individuell zwischen den
Parteien vereinbart.
Einräumung von Nutzungsrechten IT2media verkauft keine Software, vielmehr
gewährt sie dem Kunden ein gem. Ziff. 5 dieser AGB-Online ausgestaltetes
Recht zur Nutzung der von ihr angebotenen Dienstleistungen und Online-
Produkte – und zwar in jeweils einer Anwendung für ein Unternehmen, das als
Kunde in dem jeweiligen Vertrag bezeichnet ist. Gewährte Nutzungsrechte
erstrecken sich nicht auf Dritte und dürfen nicht auf diese übertragen werden.
Davon eingeschlossen sind verbundene Unternehmen des Kunden, insbesondere
Unternehmensbeteiligungen.
3. Vertragsschluss und Fristen
a. Im Zweifel sind Angebot und Auftragsbestätigung der IT2media
für den Vertragsinhalt maßgeblich.
b. Dem Leistungspflichtigen kann eine Frist zur Leistungserbringung
gesetzt werden. Hierbei ist ihm mindestens eine Erfüllungszeit von 10
Werktagen zu gewähren, innerhalb der die geschuldete Leistung zu erbringen
ist. Angebote der IT2media jeglicher Art erfolgen freibleibend.
4. Termine und Fristen
a. Bei den von IT2media angegebenen Terminen handelt es sich in
der Regel um geschätzte Zeiten, es sei denn, aus den zwischen den Parteien
getroffenen Vereinbarungen geht hervor, dass Termine verbindlich festgelegt
wurden.
b. Sofern die IT2media auf eine Mitwirkung oder Information des
Kunden angewiesen ist und sich die Leistung mangels / aufgrund verspäteter
Mitwirkung verzögert oder die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt,
z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder aufgrund ähnlicher Ereignisse
wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder anderer
unverschuldete Umstände behindert ist, verlängern sich vereinbarte Fristen um
einen angemessen Zeitraum. IT2media wird dem Kunden in einem solchen
Fall über die Umstände der Behinderung in Kenntnis setzen und nach deren
Beendigung unverzüglich einen neuen Termin für die Leistungserbringung
vereinbaren.
5. Nutzung
Nutzungsrecht Mit Vergabe der Nutzungslizenz räumt IT2media dem Kunden ein
nicht ausschließliches, auf die Dauer der Geschäftsbeziehungen zeitlich sowie
inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die
angebotenen Dienste und Online-Produkte, insbesondere Programme in Kopie mit
einem definierten Releasestand, unter den im Angebot oder Vertrag beschriebenen
Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen. Eine anderweitige und / oder
weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. IT2media versichert in
diesem Zusammenhang, dass sie Rechteinhaberin bzw. Lizenznehmerin aller
angebotenen Programme dritter Anbieter ist und ihr sämtliche - für die für
Dienstleistungen gegenüber dem Kunden benötigten Drittprodukte -
Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Nutzungsbeschränkungen Dem Kunden als Nutzer der Lizenz(en) ist es
ausdrücklich untersagt, die gelieferte Software ausdrückliche
- ohne Erlaubnis zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu verschenken oder anderweitig zu übertragen oder weiter zu geben;
- zu dekompilieren, zu manipulieren, zu modifizieren oder anderweitig zu verändern;
- im Falle der Erbringung von Dienstleistungen ist auch die Veränderung der durch IT2media hergestellten Inhalte ausdrücklich untersagt.
- keine Viren, Trojanischen Pferde, Würmer, Zeitbomben oder ähnliche Software zu verbreiten, die geeignet sind, Daten, Informationen oder das Eigentum anderer an solchen Daten oder Informationen erheblich zu stören, zu schädigen oder zu entziehen bzw. den Einsatz solcher Software, mit dem Ziel, Daten oder Informationen heimlich abzufangen;
- keine Informationen über einen Dritten ohne dessen ausdrückliche Zustimmung offenzulegen, zusammenzutragen oder sonst wie zu sammeln;
- keine Junk-E-Mails, Spam, Umfragen, Wettbewerbe, Pyramidenspiele, Kettenbriefe oder anderen unaufgeforderte E-Mails oder Massensendungen zu versenden; sowie
- nicht gegen Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften (insbesondere Gesetze zu unlauterem Wettbewerb, Verhinderung von Anti-Diskriminierung und Urheberrecht) zu verstoßen.
6. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
a. Der Kunde hat etwaige, ihm von IT2media übermittelte Zugangsdaten
(u. a. Anschlusskennungen, persönliche Kennwörter, Zugangscodes etc.) vor dem
Zugriff unbefugter Dritter geschützt aufzubewahren. Dem Kunden ist es nicht
gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen
ohne vorherige Vereinbarung mit IT2media Dritten zum Zwecke der Nutzung zur
Verfügung zu stellen.
b. Der Kunde ist verpflichtet, die von IT2media zur Verfügung gestellten
Dienste und Programme in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen
Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit IT2media
getroffenen Vereinbarungen zu nutzen.
7. Vergütung, Zahlung, Vorbehalt
a. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen
Preisliste der IT2media, soweit vertraglich nichts anderes festgelegt ist. Änderungen
der Preisliste sind vorbehalten.
b. Alle Preise verstehen sich außer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung
zuzüglich Umsatzsteuer. IT2media ist berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar
ist, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der
Rechnung / Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht
gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die IT2media Zinsen in Höhe des
jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.
c. Dienstleistungen werden in der Regel nach deren Erbringung von
IT2media in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt einmal
monatlich. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. IT2media kann
Abschlagszahlungen fordern, wenn die Laufzeit von Werken und Dienstleistungen
mehr als 1 Monat beträgt. Der Abschlagsbetrag richtet sich nach dem
Fertigstellungsgrad.
d. Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei
IT2media üblichen Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten, Reisekosten und
Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters der
IT2media berechnet.
f. Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von
Dritten im Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen zwischen
IT2media und Kunden erbracht und erhoben werden, wird IT2media dem
Kunden unverändert weitergeben.
8. Kundenspezifische Änderungen und Anpassungen
a. Während der Vertragslaufzeit und der damit verbundenen Nutzungder IT2media-Software kann der Kunde jederzeit Änderungen undAnpassungen vorschlagen.
b. Änderungswünschen des Kunden wird die IT2media mittels einerStellungnahme bezüglich durchführbarer Änderungen sowie der Erstellungeines entsprechenden Angebots schriftlich beantworten.
c. Mit der Annahme des Angebots unter Ziff. 8. b. durch den Kundenkommt zwischen dem Kunden und der IT2media ein geänderter Vertragzustande. Die Vergütung hierfür richtet sich nach der in diesem Zeitpunktaktuellen Preisliste der IT2media.
9. Rechte
a. Die IT2media ist ausschließliche Eigentümerin und Inhaberin der Dienstleistung, der Software, aller Grafiken, Logos, Marken und Namen, die von IT2media im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden.
b. Ferner wird die IT2media mit der Erstellung der Dienstleistung
Inhaberin aller immateriellen Vermögensrechte, insbesondere von
Urheberrechten, an den Ergebnissen, z.B. an Konzepten, Planungsunterlagen,
Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen,
Benutzer- oder Wartungshandbüchern sowie sonstigen Dokumentationen.
c. Es steht dem Kunden frei, Vorschläge zur Verbesserung der
Dienstleistungen an IT2media zu richten. Damit bestätigt und erkennt der
Kunde jedoch an, dass sämtliche Rechte an den mit diesen Vorschlägen
einhergehenden Verbesserungen und / oder Änderungen der IT2media
zustehen und die IT2media keiner Verpflichtung unterliegt, den Kunden für
diese Vorschläge zu entschädigen.
d. Sofern der Kunde durch seine Mitarbeit Urheberrechte an den
Ergebnissen erwirbt, überträgt er der IT2media das ausschließliche, örtlich,
zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, diese Ergebnisse auf jede
erdenkliche Art zu bearbeiten, zu verwerten, zu vermarkten und sonst wie zu
nutzen.
e. Sind die Ergebnisse schutzfähig, so ist IT2media berechtigt, die
entsprechenden Schutzrechte nach freiem Ermessen und auf eigenen Namen in
beliebigen Ländern anzumelden, diese aufrecht zu erhalten oder auch jederzeit
fallen zu lassen.
f. Dem Kunden steht nach vollständiger Bezahlung an den
Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit
begrenzte, inhaltlich für eigene Zwecke im projektierten Umfang beschränkte
Nutzungsrecht zu, sofern hiervon nichts Abweichendes vereinbart ist.
10. Abnahme
a. Besteht ein Auftrag des Kunden aus mehreren, voneinander
unabhängig nutzbaren Einzelwerken, so ist vom Kunden jedes Einzelwerk
separat und zeitnah abzunehmen.
b. Wird zur Realisierung eines Auftrags auf Marktprodukte als Basis
oder Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler
durch diese Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.
c. Konzepte und Pflichtenhefte des Kunden bedürfen der schriftlichen
Abnahme durch die IT2media. Konzepte und Pflichtenhefte der IT2media
müssen durch den Kunden vor einer Realisierung abgenommen werden. Ein
schriftlicher Auftrag aus dem Inhalt dieser Ausarbeitungen stellt eine mängelund
fehlerfreie Abnahme dar.
d. Der Kunde hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen
und eventuelle Mängel schriftlich mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist
weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt.. Unwesentliche Mängel
berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
e. Mängelrügen, die zu Lasten von Marktprodukten gehen, werden,
soweit eine Behebung für die Leistungserbringung der IT2media erforderlich
ist, von IT2media an den Lieferanten zur Behebung gemeldet.
11. Gewährleistung und Fehler
a. Vom Kunden mitgeteilte Fehler werden in Zusammenarbeit mit
dem Kunden beseitigt. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich,
wird IT2media eine Ausweichlösung anbieten.
b. Kommt IT2media der Pflicht zur Mängelbeseitigung innerhalb einer
vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist nicht nach, so kann der Kunde
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, Herabsetzung der Vergütung oder
Schadensersatz statt der Leistung bis zur Höhe des betroffenen Auftragswertes
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern kein Zweifel an einem deutlichen
Mangel besteht, der die Nutzung der Software unmöglich macht.
c. Verweigert der Kunde eine Überprüfung der gerügten Mängel, ist die
Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen.
Lassen sich gerügte Mängel nach gemeinsamer Überprüfung nicht mehr
nachvollziehen, gilt die Mängelrüge und damit auch der Mangel als beseitigt.
d. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel / Schäden, die nach
Übergabe an den Kunden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung seitens
des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen/Vertreter, dessen/deren Missachtung
von Hinweisen der IT2media oder aufgrund anderweitiger äußerer Einflüsse
außerhalb des Verantwortungsbereiches der IT2media entstehen.
e. Werden vom Kunden oder von Dritten nicht abgestimmte Änderungen
an Programmen oder Systemen vorgenommen, so ist für diese sowie die daraus
entstehenden Folgen die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Eigenschaften
werden von der IT2media nicht zugesichert.
12. Haftung
a. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im
Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit der IT2media nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung
solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten).
Im letzteren Fall ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden
beschränkt.
b. Für eine durch die IT2media zu vertretende Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit haftet diese unbeschränkt. Eine Haftung für Schäden,
die trotz Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen
sowie die Haftung nach dem ProdHaftG bleiben hiervon unberührt.
a. Bei Verstößen gegen die Nutzungsvereinbarungen (vgl. Ziff. 5 dieser AGB-Online) steht der IT2media das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Der Kunde ist verpflichtet, die Anwendung mit sofortiger Wirkung einzustellen und haftet für den entstandenen Schaden vollumfänglich.
b. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Abrechnungszyklus, bei monatlicher Rechnungsstellung folglich einen Monat im Voraus – gleiches gilt für andere Zyklen.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
a. Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung
vertraulich behandeln.
b. Der Kunde darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur
zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten
Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände
geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt,
über die Rechte der IT2media an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zur
Geheimhaltung belehren.
c. IT2media und mit Vertragserfüllung beauftragten Personen haben bei
der Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt
gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) zu beachten.
15. Gerichtsstand, Rechtswahl
Bei Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristischen Personen des
öffentlichen Rechts wird Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart. Für das
bestehende und alle im Zusammenhang entstehenden Rechtsverhältnisse gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Stand: 01.01.2009







